Nächste Termine

Übungsabende (jeden 2. + 4. Samstag im Monat zw. 19:00 und 22:OO Uhr) finden statt.

Gäste sind herzlich willkommen.

 

Die nächsten Übungsabende sind am

09.12.2023; Achtung: 23.12.2023 entfällt (4. Sa)

13.01.2024 und 27.01.2024

 

Keine freien Trainingszeiten sind am

16.12.2023: 10:00 - 13:00 Uhr (Weihnachtsfeier Zumba)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Latein-Workshop
2023_Flyer.pdf
PDF-Dokument [389.5 KB]

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Besucher:

Beitragsordnung

Gültig ab 17.03.2019.

 

§ 1         Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§2          Beschlüsse

(1)  Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, den Aufnahmebeitrag und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

(2)   Die festgesetzten Beträge werden zum 1. des folgenden Quartals erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3         Beiträge

(1) Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusatzbeitrag hängt von der jeweiligen Beitragsklasse ab.

(2) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei gestellt (ken Grund- und Zusatzbeitrag).

(3) Außerordentliche Mitglieder zahlen pro Trainingsheitheit 7,00 €

 

Monatlicher Grundbeitrag

Beitrags-klasse

Mitgliedsform

Grundbeitrag

mtl. [€]

01

Aktive Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

10,00

02

Aktive Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

15,00

03

Aktive Mitglieder der Gruppe „TUSEM“

 8,00

04

Passive Mitglieder

10,00

05

Aktive Mitglieder bis zum  vollendeten 18. Lebensjahr: Je weitere Gruppenteilnahme

5,00

06

Aktive Mitglieder ab dem  vollendeten 18. Lebensjahr: Je weitere Gruppenteilnahme

10,00

 

Monatlicher Zusatzbeitrag für die erste Gruppenstunde

Betrifft

Beitrags-klasse

Mitgliedsform

Zusatz-beitrag mtl. [€]

01 + 02

Aktive Mitglieder bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Schüler, Auszubildende, Studierende) - mit Nachweis ab dem 18. Lebensjahr - (Gesellschaftstanz)

0,00

01 + 02

Aktive Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

(Gesellschaftstanz)

6,00

01 + 02

Aktive Mitglieder (Turniergruppe)

8,00

 

§4     Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

(1)  Für die Beitragshöhe des Mitgliedsbeitrags ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(2)  Die Höhe des Zusatzbeitrags richtet sich nach der Beitragsklassen-Zuordnung, für die ggf. ein entsprechender Nachweis erforderlich ist. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.

(3)   Mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages nach den Beitragsklassen 01 bis 03 hat das Mitglied die Möglichkeit, wöchentlich an einer der angebotenen Trainingseinheiten (Gruppentraining) teilzunehmen, für die es sich entschieden und angemeldet hat.

(4) Für die Teilnahme an weiteren wöchentlichen Trainingseinheiten (Gruppentraining) ist je weitere Trainingseinheit ein weiterer Grundbeitrag nach den Beitragsklassen 05 bzw. 06 zu entrichten. Dabei wird der Mitgliedsbeitrag für die erste Gruppenteilnahme grundsätzlich mit der teuersten Gruppenstunde angesetzt.

(5)  Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich dem Vorstand mitzuteilen, insbe­son­dere Adress- und Kontoänderungen.

(6)   Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung bei der Sporthilfe NRW e.V.

(7) Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß SEPA-Basis Lastschriftverfahren zum 1. eines Quartals (02.01., 01.04., 01.07. und 01.10.) vom angegebenen Konto des Mitgliedes (gemäß Lastschriftmandat) eingezogen.

(8) Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

(9) Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge zu Beginn des jeweiligen Quartals auf das Beitragskonto des Vereins.

(10) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.

(11) Für Startgebühren der Turnierpaare sowie für Lizenzgebühren (DTV, TNW, TAF), die zunächst dem Vereinskonto belastet werden, erfolgt die Weiterbelastung spätestens mit der nächsten fälligen Beitragszahlung.

 

§ 5          Einmaliger Aufnahmebeitrag

Beitrags-klasse

Mitgliedsform

Beitrags-

höhe [€]

01

Aktive Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Gesellschaftstanz)

10,00

02

Aktive Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Gesellschaftstanz)

20,00

04

Passive Mitglieder

10,00

 

§ 6          Vereinskonto

Bank:    Sparkasse Mülheim an der Ruhr

IBAN:    DE45 3625 0000 0300 0907 10

BIC:      SPMHDE3EXXX

TSC-Beitragsordnung2019.pdf
PDF-Dokument [875.1 KB]