Nächste Termine

Übungsabende (jeden 2. + 4. Samstag im Monat zw. 19:00 und 22:OO Uhr) finden statt.

Gäste sind herzlich willkommen.

 

Die nächsten Übungsabende sind am

27.04.2024

11.05.2024 und 25.05.2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über das Förderprogramm "Digitalisierung von Sportorganisationen in NRW" erhielten wir Fördergelder, die für den Kauf von zwei Vereinslaptops (für den Vorstand) inkl. Software verwendet wurden.

 

 

 

 

     

Besucher:

Beitragsordnung

Gültig ab 10.03.2024.

 

§ 1     Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2     Beschlüsse

(1)  Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, den Aufnahmebeitrag und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

(2)   Die festgesetzten Beträge werden zum 1. des folgenden Quartals erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3     Mitgliedsbeitrag pro Person

(1) Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Zusatzbeitrag zusammen. 

(2)   Ehrenmitglieder sind beitragsfrei gestellt (kein Grund- und Zusatzbeitrag).

(3)   Außerordentliche Mitglieder zahlen pro Trainingsheitheit                                    8,00 €

(4)  Im Folgenden wird zwischen Amateurtanzsport und Reihentanzsport unterschieden. Zum Berich des Amateurtanzsportes gehören die Mitglieder, die einer Paartanz- oder Solotanz-Sportart nachgehen. Die Mitglieder, die einer Gruppentanz-Sportart (z.B. Line-Dance, Zumba) nachgehen, werden dem Bereich Reihentanzsport zugeordnet.

 

Monatlicher Grundbeitrag

Beitrags-klasse

Mitgliedsform

Grundbeitrag

mtl. [€]

01

Aktive Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres

10,00

02

Aktive Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres

15,00

03

Aktive Mitglieder der Gruppe „TUSEM“

 8,00

04

Passive Mitglieder

10,00

 

Monatlicher Zusatzbeitrag für die Gruppenstunde(n)

Betrifft

Beitrags-klasse

Mitgliedsform

Zusatz-beitrag mtl. [€]

  Ohne Teilnahme an Gruppentrainingsstunden  

01 + 02

Aktive Mitglieder: nur Teilnahme am freien Training

0,00

04 Passive Mitglieder 0,00
  Mit Teilnahme an Gruppentrainingsstunden (kein freies Training)  
03 Mitglieder der Gruppe "TUSEM" 0,00
01 + 02 Aktive Mitglieder - Reihentanzsport 0,00
  Mit Teilnahme an Gruppentrainingsstunden (freies Training möglich)  
01 + 02 Aktive Mitglieder vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Schüler, Auszubildende, Studenten - mit Nachweis ab dem 18. Lebensjahr) 
- Amateurtanzsport, ohne Teilnahme an einer Turniergruppe

 

0,00

01 + 02

Aktive Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres
- Amateurtanzsport, ohne Teilnahme an einer Turnier-gruppe

 

8,00

01 + 02

Aktive Mitglieder

- Amateurtanzsport, mit Teilnahme an einer Turnier-gruppe

 

11,00

 

§ 4      Fälligkeit und Höhe des Mitgliedsbeitrags

(1)  Für die Beitragshöhe des Mitgliedsbeitrags ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(2) Die Höhe des Zusatzbeitrags richtet sich nach den gewünschten Gruppentrainingsstunden und der Beitragsklassen-Zuordnung, für die ggf. ein entsprechender Nachweis erforderlich ist. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge. Die Beitragsklassen-Zuordnung ist während der Mitgliedschaft abänderbar.

(3)   Mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages nach den Beitragsklassen 01 bis 03 hat das Mitglied die Möglichkeit, an den Trainingseinheiten (Gruppentrainingsstunden) teilzunehmen, für die es sich entschieden und angemeldet hat.

(4)   Über die Teilnahme an weiteren Trainingseinheiten (Gruppentrainingsstunden) hat das Mitglied den Vorstand zu informieren, damit ggf. der Mitgliedsbeitrag angepasst werden kann. In diesem Fall ermittelt sich der Mitgliedsbeitrag aus dem Grundbeitrag der Beitragsklasse 01 oder 02 (je nach Alter) und dem entsprechenden Zusatzbeitrag der teuersten Gruppenstunde, an der das Mitglied teilnehmen will.

(5)  Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich dem Vorstand mitzuteilen, insbe­son­dere Adress- und Kontoänderungen.

(6)   Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung bei der Sporthilfe NRW e.V.

(7)  Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß SEPA-Basis Lastschriftverfahren zum 1. eines Quartals (02.01., 01.04., 01.07. und 01.10.) vom angegebenen Konto des Mitgliedes (gemäß Lastschriftmandat) eingezogen.

(8)  Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

(9)  Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge zu Beginn des jeweiligen Quartals auf das Beitragskonto des Vereins.

(10)  Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.

(11)  Für Startgebühren der Turnierpaare sowie für Lizenzgebühren (DTV, TNW, TAF), die zunächst dem Vereinskonto belastet werden, erfolgt die Weiterbelastung spätestens mit der nächsten fälligen Beitragszahlung.

 

§ 5      Einmaliger Aufnahmebeitrag

Beitrags-klasse

Mitgliedsform

Beitrags-

höhe [€]

01

Aktive Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres 

10,00

02

Aktive Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres

- Reihentanzsport

- Amateurtanzsport


10,00

20,00

03 Aktive Mitglieder der Gruppe "TUSEM" 0,00

04

Passive Mitglieder

10,00

 

(1)  Meldet sich das Mitglied gleichzeitig zum Reihentanzsport und Amateurtanzsport an, wird der höhere Aufnahmebeitrag fällig.

(2) Bei Statuswechsel oder späterer Teilnahme an weiteren Trainingseinheiten (Gruppentrainingsstunden) wird kein zusätzlicher Aufnahmebeitrag fällig.

 

§ 6     Vereinskonto

Bank:    Sparkasse Mülheim an der Ruhr

IBAN:    DE45 3625 0000 0300 0907 10

BIC:      SPMHDE3EXXX

TSC-Beitragsordnung2024.pdf
PDF-Dokument [525.8 KB]